Saisonkennzeichen abgelaufen: Wo dein Wohnmobil jetzt stehen darf – und was Versicherung und Steuer im Winter kosten
Seit dem 1. November ruhen die meisten Saisonkennzeichen. Wir erklären, wo Wohnmobil und Wohnwagen jetzt stehen dürfen, was Ruheversicherung, Abmeldung und Ganzjahreskennzeichen unterm Strich kosten – und wie das in Deutschland, Österreich und der Schweiz geregelt ist.
Geschrieben von
Camping Experte
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Seit dem 1. November ruhen in Deutschland die meisten Saisonkennzeichen. Das Wohnmobil ist winterfest, der Wohnwagen steht, und viele Halter denken: erledigt bis April. Dabei beginnt jetzt die Phase, in der die teuersten Fehler passieren, nicht am Fahrzeug, sondern auf dem Papier. Ein Wohnmobil mit abgelaufenem Saisonkennzeichen vor dem Haus ist eine Ordnungswidrigkeit. Ein Wohnwagen, der ohne Zugfahrzeug drei Wochen an der Straße parkt, ebenfalls. Und wer sein Fahrzeug abmeldet und dann auf einer Wiese ohne Zaun abstellt, verliert möglicherweise den Versicherungsschutz, den er noch zu haben glaubt.
Dieser Ratgeber klärt die drei Fragen, die jetzt anstehen: Wo darf das Fahrzeug stehen? Was ist günstiger, Saisonkennzeichen, Ganzjahreszulassung oder Abmeldung? Und was gilt in Österreich und der Schweiz, wo es kein Saisonkennzeichen gibt, aber einen anderen Weg zum selben Ziel.
Was ab dem Ende der Saison gilt
Ein Saisonkennzeichen gilt in Deutschland für einen festen Zeitraum von zwei bis elf Monaten, der rechts auf dem Schild steht, zum Beispiel 04 bis 10. Außerhalb dieser Monate darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum weder gefahren noch abgestellt werden. Das umfasst nicht nur die Straße vor dem Haus, sondern auch öffentlich zugängliche Parkplätze, etwa den Supermarktparkplatz oder den Stellplatz am Vereinsheim, wenn jeder dort hinfahren kann.
Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld, im Zweifel das Abschleppen und, falls etwas passiert, Ärger mit dem Versicherer. Kurz zur Werkstatt oder einmal umparken ist ebenfalls nicht gedeckt. Für solche Fahrten braucht es ein Kurzzeitkennzeichen oder den Weg über die Zulassungsstelle.
Erlaubt ist das Abstellen auf Privatgrund: in der Garage, in einer Halle, unter einem Carport oder auf einem eingezäunten Hof. Das ist der Punkt, an dem Kennzeichen und Stellplatz zusammenhängen. Ohne privaten Platz funktioniert ein Saisonkennzeichen schlicht nicht.
Für Wohnwagen gilt zusätzlich eine Regel, die viele nicht kennen: Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen höchstens zwei Wochen am Stück parken, unabhängig vom Kennzeichen. Danach muss er bewegt werden oder vom öffentlichen Grund verschwinden. In Wohngebieten wird das durchaus kontrolliert, meist nach einem Hinweis aus der Nachbarschaft.
Drei Wege durch den Winter

Für Wohnmobil und Wohnwagen gibt es drei Möglichkeiten, die Winterpause zu regeln. Welche passt, hängt davon ab, ob du im Winter spontan fahren willst, wie viel Aufwand du im Frühjahr in Kauf nimmst und wo das Fahrzeug steht.
1. Ganzjahreskennzeichen
Du zahlst zwölf Monate Steuer und Versicherung und darfst dafür jederzeit fahren und überall legal parken, wo das Parken erlaubt ist. Sinnvoll für alle, die auch im Winter unterwegs sind, zum Beispiel zum Skifahren oder über Weihnachten. Für ein Fahrzeug, das von November bis März ohnehin nur steht, ist es die teuerste Variante.
2. Saisonkennzeichen
Steuer und Versicherungsbeitrag fallen nur für die Saisonmonate an. Außerhalb der Saison läuft die Versicherung automatisch als beitragsfreie Ruheversicherung weiter, dazu gleich mehr. Du musst nichts abmelden und nichts wieder anmelden, das Kennzeichen bleibt am Fahrzeug, und am ersten Tag der neuen Saison fährst du einfach los. Bedingung: ein privater, eingefriedeter Stellplatz für die Monate dazwischen.
3. Abmelden
Die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle beendet Steuer und Beitrag ab dem Tag der Abmeldung vollständig. Dafür musst du im Frühjahr wieder zulassen, mit Gebühren, meist neuen Kennzeichen und je nach Zulassungsstelle Wartezeit oder Online-Verfahren. Die Variante lohnt sich, wenn das Fahrzeug unregelmäßig genutzt wird oder länger als ein paar Monate steht, etwa weil ein Umbau ansteht oder ein Verkauf. Auch hier gilt während der Standzeit die Ruheversicherung, und auch hier muss das Fahrzeug auf Privatgrund stehen.
Ruheversicherung: Schutz nur auf dem richtigen Platz
Wird ein Fahrzeug abgemeldet oder endet die Saison eines Saisonkennzeichens, läuft die Kfz-Versicherung in Deutschland in der Regel als Ruheversicherung weiter: Haftpflicht und, falls vorhanden, Teilkasko bleiben beitragsfrei bestehen, bei Abmeldung meist für bis zu 18 Monate. Die Teilkasko deckt dann weiterhin Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und je nach Tarif auch Marderbiss. Eine Vollkasko ruht in den meisten Tarifen komplett.
Entscheidend ist eine Bedingung, die in den Versicherungsbedingungen steht und selten gelesen wird: Die Ruheversicherung gilt nur, wenn das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht. Eine Garage, eine Halle, ein eingezäunter Hof mit Tor erfüllen das. Eine offene Wiese, der Platz hinter der Scheune ohne Zaun oder der Seitenstreifen eines Feldwegs erfüllen es nicht. Wird das Fahrzeug dort gestohlen oder beschädigt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
Praktisch heißt das: Bevor das Kennzeichen ruht, prüfst du den Abstellort, und im Zweifel schickst du dem Versicherer kurz die Adresse. Manche Tarife verlangen das ohnehin. Auf StellplatzHub erkennst du am Platztyp, was du bekommst: Hallen sind Einstellräume, gesicherte Freiflächen sind umfriedet, und bei Carports fragst du beim Anbieter nach, ob das Gelände eingezäunt ist.
Was die drei Varianten kosten: ein Rechenbeispiel
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile richtet sich in Deutschland nach Gewicht und Schadstoffklasse. Für ein typisches Reisemobil mit 3,5 Tonnen und Euro 6 sind das rund 290 Euro im Jahr. Nehmen wir dazu eine Haftpflicht mit Teilkasko von 600 Euro im Jahr, ergibt sich mit einem Saisonkennzeichen von April bis Oktober folgendes Bild. Die Zahlen sind ein Beispiel; dein Tarif und deine Schadstoffklasse können deutlich abweichen.
Jährliche Fixkosten je Zulassungsvariante (Rechenbeispiel, €/Jahr)
Reisemobil 3,5 t, Euro 6, Saison April bis Oktober; Versicherung Haftpflicht + Teilkasko. Abmeldung inkl. Gebühren und Kennzeichen für die Wiederzulassung.
Das Saisonkennzeichen spart in diesem Beispiel rund 370 Euro im Jahr gegenüber der Ganzjahreszulassung, ohne jeden Behördengang. Die Abmeldung spart tagesgenau dasselbe, kostet aber im Frühjahr Gebühren, Kennzeichen und Zeit. Bei fünf Monaten Pause gewinnt fast immer das Saisonkennzeichen. Die Abmeldung lohnt, wenn die Pause länger wird oder der Zeitraum nicht planbar ist.
Beim Wohnwagen fällt die Steuer kleiner aus, sie liegt für einen 1,5-Tonnen-Anhänger bei gut 60 Euro im Jahr. Hier ist der Hebel vor allem die Versicherung, und die Entscheidung hängt stärker an der Frage, ob der Wagen im Winter überhaupt irgendwo legal stehen kann.
Was in keiner dieser Rechnungen fehlt, aber oft vergessen wird: der Stellplatz. Wer das Saisonkennzeichen wählt, braucht ihn zwingend. Was er je nach Region und Platztyp kostet, haben wir im Preisvergleich für Unterstellplätze zusammengestellt. In vielen Fällen deckt die Ersparnis aus Steuer und Versicherung einen Großteil der Wintermiete für einen Carport.
Österreich und Schweiz: Kennzeichen hinterlegen statt Saisonkennzeichen
Österreich
Ein Saisonkennzeichen nach deutschem Muster gibt es in Österreich nicht. Stattdessen kannst du die Kennzeichentafeln bei der Zulassungsstelle deiner Versicherung hinterlegen, für mindestens 45 Tage und höchstens ein Jahr. Die Zulassung bleibt bestehen, aber für die Dauer der Hinterlegung entfallen die motorbezogene Versicherungssteuer und je nach Versicherer die Prämie ganz oder zum Großteil. Das Fahrzeug darf in dieser Zeit nicht auf öffentlichen Straßen stehen oder bewegt werden. Wer öfter zwischen Fahrzeugen wechselt, kommt mit einem Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge oft günstiger weg, von denen nur eines gleichzeitig unterwegs sein darf.
Schweiz
In der Schweiz hinterlegst du die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt des Kantons. Für die Zeit der Hinterlegung werden Verkehrssteuer und Versicherungsprämie anteilig gutgeschrieben, Details und Mindestfristen unterscheiden sich je nach Kanton und Versicherer. Auch hier gilt: Ohne Schilder kein öffentlicher Grund, und dazu zählen in der Schweiz auch private Flächen, die öffentlich zugänglich sind. Für Wohnwagen ist zudem das Wechselschild verbreitet, mit dem Zugfahrzeug und Anhänger ein Kennzeichen teilen. In beiden Ländern lohnt vor der Hinterlegung ein Anruf beim Versicherer, welcher Schutz während der Standzeit bestehen bleibt und welcher Abstellort dafür verlangt wird.
Checkliste: bevor das Kennzeichen ruht
- Abstellort prüfen. Garage, Halle oder eingezäunter Hof mit Tor. Kein öffentlicher Grund, keine offene Fläche.
- Versicherer informieren. Kurz nachfragen, welcher Schutz in der Ruhephase gilt und ob der Abstellort gemeldet werden muss. Adresse des Stellplatzes bereithalten.
- Letzte Fahrt rechtzeitig planen. Zum Stellplatz fahren, solange das Kennzeichen gilt. Am 1. November ist es zu spät.
- Fahrzeug winterfest machen. Wasser raus, Gas zu, Batterie laden, Reifendruck erhöhen. Die Reihenfolge steht im Ratgeber Wohnmobil und Wohnwagen winterfest machen.
- Diebstahlschutz nicht vergessen. Ruhende Teilkasko ersetzt den Wert, nicht den Urlaub. Deichselschloss, Radkralle und ein Platz mit Kamera senken das Risiko, mehr dazu im Ratgeber Wohnmobil vor Diebstahl schützen.
- Frühjahr im Kalender. Bei Abmeldung den Termin für die Wiederzulassung eintragen und das Wunschkennzeichen rechtzeitig reservieren. Beim Saisonkennzeichen reicht ein Blick auf Reifen und Batterie, bevor es losgeht.
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